Glossar
Konstituierende Sitzung
Eine konstituierende Sitzung ist die erste
Sitzung eines Parlamentes am Beginn einer neuen Wahlperiode. In der konstituierenden Sitzung
des Bundestages kommen die Abgeordneten zusammen und wählen den
Bundestagspräsidenten, dessen
Stellvertreter und die Schriftführer.
Zudem beschließen die Mitglieder des Bundestages die
Geschäftsordnung. Gemäß
Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neu gewählte
Bundestag spätestens dreißig Tage nach der Wahl zur
konstituierenden Sitzung zusammen kommen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/konst_sitz