Glossar
Petitionen
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat
das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen eine Petition,
eine Bitte oder Beschwerde bei einem der Länderparlamente bzw.
beim Bundestag
einzureichen. In einer Petition kann beispielsweise eine
Gesetzesänderung angeregt werden. Der Petitionsausschuss des
Bundestages berät über die Anliegen, die die Gesetzgebungskompetenz des Bundes oder
Bereiche bzw. Einrichtungen der Bundesverwaltung betreffen. Die
Befugnisse des Petitionsausschusses zur
Überprüfung von Beschwerden sind gesetzlich geregelt.
Dabei kann der Petitionsausschuss zur abschließenden
Erledigung durch den Bundestag unter anderem vorschlagen, die
Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung,
zur Erwägung oder als Material zu überweisen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/P/petitionen