Glossar
Pflicht, Wahl-
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es keine
Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl
teilnehmen, werden also nicht bestraft.
Anders ist das beispielsweise in den EU-Staaten Österreich und Belgien. Wer dort nicht wählt und keine hinreichende Begründung dafür gibt, muß u.U. eine Geldstrafe bezahlen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/P/wahlpflicht