Glossar
Sonderausschüsse
Der Bundestag kann zur Beratung bestimmter Angelegenheiten
vorübergehend Sonderausschüsse einsetzen, deren
Mitgliederzahl er festlegt. In der 14.Legislaturperiode wurde zum Beispiel ein
Sonderausschuss einberufen, um eine Neuordnung des
Länderfinanzausgleichs zu definieren.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/S/sonderaussch