Neue Regeln für den Waffenbesitz
Ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität macht Änderungen am deutschen Waffenrecht notwendig. Wie diese aussehen könnten, diskutiert der Innenausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, dem 13. Februar 2008, mit Experten.
Eine weitgehende Beschränkung des Umgangs, Erwerbs, der Lagerung und des Handels mit Waffen erfuhr das Waffengesetzes zuletzt im Oktober 2002. Es war wesentlich beeinflusst vom Amoklauf an einer Erfurter Schule.
Waffennachbildungen sollen verboten werden
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, illegale Kleinwaffen und leichte Waffen mit einer Markierung zu versehen und nachverfolgen zu lassen. Außerdem soll künftig das Führen von Anscheinswaffen, also täuschend echt wirkenden Nachbildungen von Schusswaffen, verboten werden. Der Gesetzentwurf sieht auch ein Verbot von Distanz-Elektroimpulsgeräten ("Air-Taser") wegen ihres Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials vor.
Die Bundesregierung will ferner das waffenrechtliche Erbenprivileg streichen. Im Erbfall ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen bisher ohne die sonst geforderte Sachkunde möglich. Mit der letzten Änderung des Waffengesetzes war dieses Privileg auf fünf Jahre befristet worden. Es sei im Interesse der öffentlichen Sicherheit nicht hinnehmbar, so die Begründung, dass sich auf Dauer Schusswaffen in der Hand von Personen befinden, die keine Sachkunde beim Umgang mit Schusswaffen haben. Diese Frist der Privilegierung läuft nun aus. Das heißt, dass auch Erben künftig eine Waffenbesitzkarte beantragen müssen. Anderenfalls müssen die ererbten Waffen durch Blockiersysteme gesichert werden.
Grünen-Fraktion sieht Sicherheitslücken
Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert ein schärferes Waffengesetz. Die Fraktion sieht "erhebliche Sicherheitslücken". Sie fordert unter anderem, die Liste der verbotenen Gegenstände um neuartige Messertypen zu erweitern.
Zeit: Mittwoch, 13. Februar 2008, 17.00 bis ca.
20.00 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus,
Anhörungssaal 3.101
Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Sekretariat des Ausschusses per E-Mail unter innenausschuss@bundestag.de, telefonisch unter (030)-227 32858 oder per Fax (030)-227 36994 unter Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum anzumelden.
Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Liste der Sachverständigen:
- Erich Bartsch, Bundeskriminalamt
- Prof. Dr. Franz Császár, Universität Wien
- Thorsten Führing, Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt
- Prof. Dr. Dietmar Heubrock, Universität Bremen
- Jürgen H. Kohlheim, Deutscher Schützenbund
- Peter Marhofer, Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
- Lothar Müller, Landeskriminalamt Berlin