ZUR SPÄTABTREIBUNG UNGEBORENER KINDER AUSKUNFT GEBEN (KLEINE ANFRAGE)
Bonn: (hib) re- Die Bundesregierung soll über die Spätabtreibung ungeborener Kinder, die die Abtreibung überlebenden Kinder, den Übergang zur Früheuthanasie, das staatliche Schutzkonzept sowie die Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht informieren. Das sieht eine Kleine Anfrage ( 14/749) von einer Gruppe von 87 Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion vor. Die Parlamentarier erwähnen eine zunehmende Praxis später Abtreibungen nach pränatler Diagnostik. Sie verweisen dabei auf Presseberichte, Tagungen und Veröffentlichungen innerhalb der medizinischen und juristischen Fachwelt sowie eine Erklärung der Bundesärztekammer. Der Gesetzgeber habe sich dieses Sachverhaltes anzunehmen, so die Abgeordneten.
In 43 Fragen bemühen sie die Bundesregierung unter anderem um Auskunft, wie viele Abtreibungen von der 12. bis zur 20. Schwangerschaftswoche und wie viele nach der 20. Schwangerschaftswoche seit Inkrafttreten des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) und zum Vergleich in den Jahren 1990 bis 1995 gemeldet worden seien. Ob weiterhin die Problematik des "Meldedefizits" bestehe, auf die das Statistische Bundesamt hingewiesen habe, wollen die Abgeordneten wissen. Auch interessiert sie, für wie viele Abtreibungen seit Inkrafttreten des genannten Gesetzes eine Behinderung oder vorgeburtliche Schädigung des Kindes ursächlich war, welche Krankheitsbilder, Behinderungen oder genetische Dispositionen des ungeborenen Kindes in humangenetischen Instituten innerhalb Deutschlands durch molekulargenetische Diagnostik erfaßt werden und welche dieser Befunde mit einem postnatalen Überleben des Kindes vereinbar sind. In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung gefragt, ob sie die in der medizinischen Fachwelt anzutreffende Interpretation des § 218 durch die Ethikkommission der Medizinischen Universität zu Lübeck teilt, eine Mutter könne nicht zu einer Schwangerschaft und zur Geburt eines kranken Kindes gezwungen werden. Auch möchte man wissen, welches die zehn aktuell am häufigsten pränatal diagnostizierten Fehlbildungen/Behinderungen sind.
Darüber hinaus erkundigen sich die Abgeordneten, welche Abtreibungsmethoden im zweiten und im letzten Drittel der Schwangerschaft angewandt werden, ob die in der Literatur geschilderten Spätabtreibungsmethoden in Deutschland Anwendung finden und wie viele Fälle der Bundesregierung bekannt sind, in denen "ein nicht zum Leben bestimmtes Kind", das seine Abtreibung überlebt
hat, unversorgt dem Tode überlassen wurde. Die Bundesregierung soll Auskunft darüber geben, wie viele Ermittlungs- und Strafverfahren in solchen Fällen eingeleitet worden sind und zu wie vielen Verurteilungen diese geführt haben.