KEINE ERKENNTNISSE ZUM ASYLANSPRUCH EHEMALIGER HÄFTLINGE (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele der ehemaligen Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/752) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion zur "Härtefallregelungen für traumatisierte ehemalige Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina" ( 14/690). Auch sei nicht bekannt, wie viele ehemalige Lagerhäftlinge aus Bosnien-Herzegowina hier einen Asylanspruch hätten und wie viele abgelehnte Asylbewerber aus diesen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland leben würden. Weiter weist die Regierung darauf hin, daß nach den Beschlüssen der Innenminister der Länder traumatisierte Personen, die deswegen in andauernder medizinischer Behandlung ständen, zuletzt zurückgeführt werden sollten.