NIEDERLASSUNGSRECHT FÜR RECHTSANWÄLTE LIBERALISIEREN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Die Niederlassungsmöglichkeiten für Rechtsanwälte innerhalb der Europäischen Union sollen liberalisiert werden. Um eine entsprechende Richtlinie (98/5/EG) in deutsches Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/2269) vorgelegt.
Dieser Richtlinie zufolge kann künftig der Beruf des Rechtsanwaltes in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, ausgeübt werden, ohne dass - anders als bislang - eine zusätzliche Prüfung erforderlich ist oder dass Anpassungslehrgänge abgeleistet werden müssen.
Erforderlich sei lediglich, die Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates anzugeben. Nach einer dreijährigen Tätigkeit im Aufnahmestaat unter der Berufsbezeichnung des Herkunftslandes müsse diesen Anwälten dann unter bestimmten Voraussetzungen die Vollintegration in die Anwaltschaft des Aufnahmestaates gewährt werden, teilt die Regierung weiter mit.