ANTRÄGE AUF INVESTITIONSZULAGE FORMAL ERLEICHTERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-fi) Der Bundesrat strebt an, eine im Investitionszulagengesetz 1999 enthaltene Ausschlussfrist aufzuheben um den Antragstellern auf eine solche Zulage eine größere Flexibilität einzuräumen.
Die Länderkammer hat zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf ( 14/2270) vorgelegt. Der Bundesrat erläutert, Anträge auf Investitionszulage unterlägen nach geltendem Recht einem erhöhten Grad an Formstrenge.
Neben der Beachtung der Ausschussfrist zum 30. September eines jeden Jahres sei es erforderlich, die Anträge auf amtlichem Vordruck unter genauer Bezeichnung der einzelnen Investitionen und mit eigenhändiger Unterschrift des Anspruchsberechtigten einzureichen.
Die zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen werden laut Bundesrat noch zusätzlich verschärft durch eine gefestigte restriktive Rechtssprechung. So sei auch die Zusendung eines Fax, um die Frist zu wahren, sogar dann nicht wirksam, wenn der Antrag auf amtlichen Muster nachgereicht werde.
Auch sei eine Korrektur unterlaufener Fehler nach Ablauf der Ausschussfrist derzeit nicht möglich. Würden dann beispielsweise bei einer Außenprüfung Formfehler entdeckt, würden unter Umständen mehrere Jahre nach der Auszahlung der Investitionszulage Rückforderungen erhoben, obwohl materiell durchaus ein Anspruch bestehe.
Nicht selten, so der Bundesrat, gerieten Unternehmen dadurch in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten. Diesen Zustand zu ändern, diene der vorgelegte Gesetzentwurf.