SOGENANNTE ODDSET-WETTEN STEUERLICH GLEICHSTELLEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-fi) Sogenannte Oddset-Wetten sollen künftig mit herkömmlichen Rennwetten bzw. Lotterien oder Ausspielungen steuerlich gleichgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes ( 14/2271) vor.
Bei einer Oddset-Wette kann ein Teilnehmer seinen Einsatz selbst bestimmen und mit einer festgelegten Gewinnquote rechnen. Den Angaben zufolge bietet Bayern eine solche Wette bereits seit dem 1. Februar dieses Jahres an, um insbesondere dem wachsenden ausländischen Wettangebot in Deutschland zu begegnen.
Lotto- und Totounternehmen der anderen Länder würden in Kürze folgen. Oddset-Wetten unterlägen derzeit noch der Umsatzsteuer, da es diese Wettform bei der Verabschiedung des Rennwett- und Lotteriegesetzes noch nicht gegeben habe.
Nach Ansicht der Länderkammer ist aus steuersystematischen Gründen und aus solchen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung die entsprechende gesetzliche Vorschrift anzupassen. Der Bundesrat strebt ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes zum 1. Januar 2000 an. Die Bundesregierung teilt dazu mit, sie befürworte grundsätzlich eine solche Initiative.