MENSCHENRECHTSSITUATION IN MITTEL- UND OSTEUROPA VERBESSERN (ANTRAG)
Berlin: (hib/VOM-mr) Die Bundesregierung soll mittel- und osteuropäische Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten des Europarates darin unterstützen, die Menschenrechtssituation in ihrem Land zu verbessern und so einen einheitlich hohen Menschenrechtsstandard in ganz Europa zu sichern.
Dies fordern SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und die F.D.P. in einem Antrag ( 14/4390) aus Anlass den 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention am 4. November.
Die Regierung sollte sich ferner dafür einsetzen, dass neue Europarat-Mitgliedstaaten die Konvention zügig ratifizieren und dass die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte strikt befolgt werden.
Ebenso sollte sie dazu beitragen, dass deutsche Behörden und Gerichte die Rechtsprechung des Gerichtshofes anerkennen.
Auch sollte sich die Regierung für eine bessere finanzielle Ausstattung des Amtes des Europäischen Kommissars für Menschenrechte einsetzen.
Nach Darstellung der Fraktion ist es ein großes Verdienst der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Gerichtshofes, in den letzten Jahrzehnten zu einem Europa beigetragen zu haben, in dem Menschenrechte und Grundfreiheiten einen hohen Stellenwert genießen.
Auch mit der Öffnung nach Osten sei die Menschenrechtskonvention zu einer programmatischen Leitlinie für Menschen in Mittel- und Osteuropa geworden, an der sie die demokratische und rechtsstaatliche Ordnung ihrer Gesellschaften messen.
Die Rechtsprechung des neuen Gerichtshofes sei gerade in Staaten ohne starke Verfassungsgerichtsbarkeit entscheidend, um den Grundrechtsschutz durchzusetzen.
Erfreuliches Ergebnis dieser Entwicklung sei, dass das Gebiet der Europaratsmitglieder "faktisch todesstrafenfrei" sei.
Bis auf Polen, Russland und die Türkei hätten alle mit der Ratifikation des sechsten Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention die Todesstrafe abgeschafft, und auch in diesen Ländern werde sie nicht mehr vollzogen.