EINMALZAHLUNGEN BEI ARBEITSLOSENGELD BERÜCKSICHTIGEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/RAB-as) Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sollen künftig in die Berechnung des Arbeitslosen- und Krankengeldes einbezogen werden.
Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4371) vor. Damit wird den Angaben zufolge ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer dieses Jahres umgesetzt.
Dieses hatte entschieden, dass einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von kurzfristigen Lohnersatzleistungen herangezogen werden muss.
Die Neuregelung führt voraussichtlich zu einer Mehrbelastung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von 2,4 Milliarden DM für das laufende Jahr.
Die geschätzten Mehrausgaben der Krankenkassen betragen laut Bundesregierung für 2000 rund 1,5 Milliarden DM.
Außerdem sollen mit dem Entwurf befristete Regelungen zum Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit sowie zu Strukturanpassungsmaßnahmen bis 2006 verlängert und in Teilen optimiert werden.
Hierzu erklärt die Regierung, sie wolle die Arbeitsmarktpolitik verstetigen und dazu mit einem zielgerichteteren und effizienteren Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente beitragen.
Dazu gehöre auch, den arbeitsmarktpolitischen Akteuren Sicherheit in der Planung und Konzeption arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zu ermöglichen.
Deshalb sollten einige befristete Instrumente verlängert und die Strukturanpassungsmaßnahmen verbessert werden.
In einer Stellungnahme hat der Bundesrat die Befürchtung geäußert, dass durch den Gesetzentwurf entstehende Mehrausgaben der Bundesanstalt für Arbeit die Verstetigung der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefährde.
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Gegenäußerung ( 14/4409), sie teile diese Befürchtung nicht. Es sei davon auszugehen, die Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau fortgeführt werden könne.