Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung umstritten
Sozialversicherung soll dem landwirtschaftlichen Strukturwandel angepasst werden
© dpa - Report
Zentrale Bereiche der von der Bundesregierung geplanten Reform
der landwirtschaftlichen Sozialversicherung stoßen bei
Experten auf Ablehnung.
Beiträge könnten ab 2010 steigen
Der Hauptgeschäftsführer der Spitzenverbände der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Dr. Harald
Deisler, sagte am Montag, dem 22. Oktober 2007, in einer
öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierung (
16/6520), es bestehe die Gefahr, dass es von
2010 an zu Beitragssatzsteigerungen komme. Der Bundeszuschuss
für die Unfallversicherung soll laut Entwurf im Jahr 2010 von
200 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro reduziert werden. Die
Einsparungen sollen demnach unter anderem dadurch erreicht werden,
dass Beziehern kleinerer Renten aus der Unfallversicherung von 2008
an eine Abfindung angeboten wird.
Erfolg der Abfindungsaktion sei nicht einzuschätzen
Der stellvertretende Leiter des Instituts für
ländliche Räume bei der Bundesforschungsanstalt für
Landwirtschaft, Dr. Peter Mehl, sagte in der
Anhörung, er rechne nur mit einem "maximalen Abfindungsbetrag
von 78 Millionen Euro". Die Vorgaben des Gesetzentwurfs in
Höhe von 100 Millionen Euro seien nicht zu erreichen.
Letztlich könne aber im Vorfeld nicht abgeschätzt werden,
welchen Erfolg die Abfindungsaktion haben werde.
Buernverband begrüßt grundsätzlich Abfindungsaktion
Für den Deutschen Bauernverband (DBV) forderte der Referatsleiter Sozialpolitik des Deutschen Bauernverbandes, Burkhard Möller, angesichts dieser Unsicherheit müsse abgewartet werden, wie die Abfindungsaktion bis Ende 2009 laufe. Erst wenn diese erfolgreich sei, könne eine Absenkung der Bundesmittel auf 100 Millionen Euro geprüft werden. Er betonte zugleich: "Wir wollen die Abfindungsaktion haben." Der DBV begrüße ausdrücklich, dass der Bund mindestens 400 Millionen Euro in den Jahren 2008 und 2009 zusätzlich zur Verfügung stellen will, um das Umlagesoll der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften dauerhaft durch die Abfindung von Renten zu reduzieren. In anderen Punkten geht dem Bauernverband der Gesetzentwurf nicht weit genug. So müsse die Wartezeit auf eine Unfallrente nach einem Arbeitsunfall nicht nur auf 26 Wochen, sondern auf 52 Wochen erhöht werden. Zudem müsse dann eine Erwerbsminderung von 30 Prozent vorliegen. Im Gesetzentwurf sind 20 Prozent vorgesehen. Der Verband plädiert zudem dafür, dass neue Unfallrenten im Rentenalter wegfallen müssten.
Liste der Sachverständigen:
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Deutscher Bauernverband e. V.
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Gartenbau Berufsgenossenschaft, LSV
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IG Bauen-Agrar-Umwelt, IG Bau
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di
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Zentralverband Gartenbau e. V., ZVG
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Bundesverband der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, BLB
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Bundesrechnungshof
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Dr. Peter Mehl, Braunschweig
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Johannes Nattermann, Wiesbaden
Weitere Informationen
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung - LSVMG (Drucksache 16/6520)
- Bezug: Bericht des Bundesrechnungshofes über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Organisationsform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (Drucksache 16/6174)