Beschäftigungspolitik und Geld für Kinderbetreuung
Am Donnerstag, dem 25. Oktober 2007, berät der Bundestag
unter anderem eine Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
und entscheidet über ein Sondervermögen des Bundes
für Investitionen in der Kleinkindbetreuung.
Kernzeit: Beschäftigungspolitik
Der Bundestag beschäftigt sich in Erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ( 16/6735). Das Gesetz soll sicher stellen, dass ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Arbeit nach Deutschland entsenden, verpflichtet werden, ihnen den deutschen tariflichen Mindestlohn zu zahlen. Bisher galt das Entsendegesetz nur für das Baugewerbe und die Gebäudereiniger, nun soll es auf Briefdienstleistungen ausgeweitet werden. Ab 2008 werden die Postmärkte liberalisiert, Unternehmen können dann in Deutschland Briefdienstleistungen erbringen und Arbeitnehmer einsetzen, die nicht durch tarifliche Arbeitsbedingungen geschützt werden. Mit der Aufnahme der Postbranche in das Gesetz können Tarifabschlüsse für allgemeinverbindlich erklärt werden. Beschließt der Bundestag das Gesetz, muss noch der Bundesrat zustimmen.
Die Fraktion DIE LINKE. bringt zur Beschäftigungspolitik
eine Reihe von Anträgen ein, unter anderem zum
Kündigungsschutz und gegen unbezahltes Probearbeiten. Für
die Kernzeitdebatte zur Beschäftigungspolitik sind zwei
Stunden vorgesehen. In der so genannten Kernzeit am Donnerstag, in
der wichtige parlamentarische Vorhaben debattiert werden, finden
keine Sitzungen anderer Gremien statt.
Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau
Die Zahl der Betreuungsplätze in Kinderkrippen oder bei
Tagesmüttern soll auf rund 750.000 verdreifacht werden. Dazu
soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen ein
Sondervermögen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro
eingerichtet werden, um den Kinderbetreuungsausbau zu fördern.
In dem Gesetzentwurf (
16/6596) ist außerdem vorgesehen, die
Betriebsausgaben der Kindertagesstätten zu bezuschussen. Die
Länder sollen das Geld ab 2008 abrufen können, um
entsprechende Einrichtungen neu zu bauen, zu renovieren oder besser
auszustatten.
Freitag keine Sitzung
Wegen des SPD-Parteitages verkürzt sich die Sitzungswoche um die Plenarsitzung am Freitag. Deshalb fand am Mittwoch keine Befragung von Regierungsmitgliedern nach der Kabinettsitzung am Mittwoch statt.
Der erste Sitzungstag am Mittwoch, dem 24. Oktober 2007, begann mit der Fragestunde, in der die Abgeordneten vorab eingereichte Fragen ( 16/6743) an die Bundesregierung stellen konnten. Es folgte eine von der Fraktion DIE LINKE. beantragte Aktuelle Stunde zum Thema "Haltung der Bundesregierung zu den von den Stromkonzernen angekündigten massiven Strompreiserhöhungen".
Die Kulturwirtschaft und ihre Bedeutung für Wachstum und
Beschäftigung und die Förderung der populären Musik
waren Themen einer einstündigen Debatte am Mittwoch.
1200 Berufssoldaten in den Vorruhestand
Der Bundestag stimmte am Mittwoch zudem einer
Vorruhestandsregelung für Berufssoldaten zu. Der Gesetzentwurf
(
16/6123) der Bundesregierung sieht vor, in den
Jahren 2007 bis 2011 bis zu 1.200 Berufssoldaten in den vorzeitigen
Ruhestand versetzen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, wenn
für sie keine passende Stelle vorhanden ist. Das haben CDU,
CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom 11. November 2005
vereinbart. Mit dem Gesetz soll der personelle Überhang von
bis zu 4.200 Berufssoldaten in der Bundeswehr verkleinert werden.
Die Frühpensionierung wird den Verteidigungshaushalt 2007
voraussichtlich mit 2,7 Millionen Euro, in den Jahren 2008 bis 2018
mit insgesamt 107,2 Millionen Euro belasten.
Novelle des Naturschutzgesetzes
Am Mittwoch stimmte der Bundestag einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ( 16/5100) ebenfalls zu. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt werden. Anfang 2006 hatte der Gerichtshof die Bundesregierung aufgefordert, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, weil es gegen die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verstoße. Das neue Naturschutzgesetz regelt die Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte in und auch außerhalb von Schutzgebieten und erweitert den Artenschutz.
Bundestagsdrucksachen zum Thema
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Ersten Gesetzes zur Änderung des Personalanpassungsgesetzes (Drucksache 16/6123)
- Beschlussempfehlung und Bericht zu Personalanpassungsgesetz (Drucksache 16/6727)
- Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD: Errichtung eines Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau" (Drucksache 16/6596)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Drucksache 16/5100)
- Gesetzentwurf der Bundesregierung: Zweites Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Drucksache 16/6735)
- Fragen für die Fragestunde (Drucksache 16/6743)