Vereinfachung des deutschen Steuerrechts auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Die Vereinfachung des deutschen Steuerrechts stellt die FDP-Fraktion in einer Großen Anfrage auf den Prüfstand ( 15/501). Die Regierung soll unter anderem sagen, wie viele Gesetze es gibt, die ausschließlich die Besteuerung regeln. Gefragt wird darüber hinaus nach der Zahl der Steuerarten, an deren Aufkommen der Bund ganz oder teilweise beteiligt ist, sowie nach der Zahl gültiger Rechtsverordnungen, Richtlinien und Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung. Die Abgeordneten interessiert, aus welchen Gründen Steuergesetze in der vergangenen Wahlperiode mehrfach geändert worden sind und wie viele Steuerformulare es insgesamt gibt. Die Regierung soll offen legen, ob nach ihrer Auffassung das Steuerrecht durch die Abschaffung ganzer Gesetze, etwa des Kraftfahrzeugsteuer- oder des Gewerbesteuergesetzes, vereinfacht werden kann. Die Fraktion will überdies wissen, ob die Regierung in einer Verringerung der Zahl der Einkunftsarten eine Steuervereinfachung sehen würde. Sie interessiert ferner, ob eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge das Steueraufkommen sichern und Steuerhinterziehung vermeiden würde. Schließlich fragt sie, wie die Regierung die Auffassung beurteilt, dass das Prinzip "Einfachheit geht vor Einzelfallgerechtigkeit" stärker berücksichtigt werden sollte.