Bundesrat will Ladenschluss durch Landesrecht regeln
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will das Gesetz über den Ladenschluss aufheben, damit entsprechende Regelungen durch Landesrecht geschaffen werden können. Dies geht aus einem Gesetzentwurf ( 15/779) hervor, der 2004 in Kraft treten soll. Zur Begründung heißt es, zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit sei eine bundesgesetzliche Regelung zum Ladenschluss nicht erforderlich. Nach der Aufhebung des Bundesgesetzes könnten die Länder eigene Regelungen zum Ladenschluss erlassen, welche die unterschiedlichen Abwägungen der Interessen der im Einzelhandel beschäftigten Personen, der Konsumenten und des Sonn- und Feiertagsschutzes zum Ausdruck bringen können.
Die Bundesregierung lehnt den Entwurf in ihrer Stellungnahme ab. Sie verweist auf das am 13. März vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verlängerung der Ladenöffnung an Samstagen. Das Ladenschlussgesetz diene dem Schutz der Beschäftigten des Einzelhandels vor überlangen Arbeitszeiten und Arbeiten zu sozial ungünstigen Zeiten. Als Bundesgesetz wahre es die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland. Darüber hinaus berücksichtige es die Wettbewerbssituation der kleinen und mittelgroßen Einzelhandelsgeschäfte, auch im Verhältnis der Länder untereinander, etwa im Einzugsbereich von Stadtstaaten, so die Regierung.