Über Passagierdaten im Zusammenhang mit Datenschutz informieren
Berlin: (hib/WOL) Mit Bezug auf ein US-Gesetz von März 2003, wonach Fluggesellschaften bei transatlantischen Flügen zur Weitergabe von Passagierdaten an US-Behörden verpflichtet sind, erkundigt sich die FDP in einer Kleinen Anfrage (15/2218) nach Passagierdatensammlungen und Datenschutzrechten. Die Liberalen führen an, seit dem 1. Oktober 2003 dürften nur noch Passagiere mit einem maschinenlesbaren Pass ohne Visum in die USA einreisen und müssten in naher Zukunft einen Pass mit biometrischen Daten besitzen. Darin könne ein Vorstoß gegen geltendes EU-Datenschutzrecht liegen, da das Ziel der Datenbeschaffung und Speicherung unklar sei, die Anzahl der weiterzugebenden Daten sowie der Zeitraum der Speicherung übertrieben erscheine und die von der US-Regierung vorgesehenen Zusagen "unzureichend und in einem Gerichtsverfahren nicht überprüfbar" seien. Die Regierung soll darlegen, welche Maßnahmen der US-Regierung zur Bekämpfung des Terrorismus dabei EU-Bürger und EU-Unternehmen betreffen. Gefragt wird auch, wie die Regierung die Maßnahmen im Hinblick auf Wirksamkeit und Datenschutz beurteilt, welche Daten den US-Behörden übermittelt werden und was die Regierung auf europäischer Ebene tun will, um einen ausreichenden Datenschutz zu gewährleisten. Zudem will die FDP wissen, ob Reisebüros oder die Reiseabteilungen internationaler Tourismuskonzerne verpflichtet werden, Kundendaten zu sammeln, zu speichern und zu übermitteln, obwohl es ihre Aufgabe sei, den Schutz ihrer Kundendaten zu gewährleisten.