Verfassungsrechtliche Grundlagen zur Beihilfegewährung an Beamte skizzieren
Berlin: (hib/WOL) Die mögliche Übertragung von Einsparungen im Gesundheitswesen auf den Bereich der Beamtenbeihilfe steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU an die Bundesregierung ( 15/2214). Die Unionsabgeordneten fragen nach den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Beihilfegewährung für Beamte und wollen wissen, wie hoch die Aufwendungen des Bundes in den letzten drei Jahren gewesen wären, wenn der Bund als Arbeitgeber seine aktiven Beamten bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse hätte versichern müssen. In einem Gegenbeispiel soll dargelegt werden, wie hoch die Aufwendungen gewesen wären, wenn an alle Versorgungsempfänger ein Zuschuss zu einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung hätte gezahlt werden müssen - analog zum Zuschuss der Rentner aus der Rentenversicherung für deren Kranken- und Pflegeversicherung. Weiter ist von Interesse, wie hoch in den Jahren 2000, 2001 und 2002 die Aufwendungen des Bundes für die Beihilfe zur Behandlung von Krankheiten bei aktiven Beamten im Vergleich zu Versorgungsempfängern waren und wie sich dabei die Aufwendungen auf die Sektoren Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Kuren sowie Verwaltungskosten verteilt haben.