hib-Meldung
252/2007
Datum: 10.10.2007
heute im Bundestag - 10.10.2007
Anträge zum Stopp der "Zwangsverrentung" abgelehnt
16/5902) stimmten alle anderen Fraktionen. Der
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (
16/5429) wurde mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen und der FDP bei Enthaltung der Fraktion Die
Linke abgelehnt. Von einer Zwangsverrentung könne auch nach
Auslaufen der so genannten 58er-Regelung keine Rede sein,
erläuterte die SPD ihre Ablehnung. Allenfalls in
Einzelfällen könne als Folge des Nachrangigkeitprinzips
die Verrentung "der richtige Schritt sein". Die noch bis Ende 2007
geltende 58er-Regelung eröffnet Arbeitslosen, die mindestens
58 Jahre alt sind, die Möglichkeit, weiterhin Arbeitslosengeld
zu beziehen, ohne aber dem Arbeitsmarkt tatsächlich weiter zu
Verfügung zu stehen. Danach ist es möglich, auch ohne
Abschläge in Rente zu gehen. Die CDU sieht derzeit eine
deutlich verbesserte Arbeitsmarktsituation für ältere
Arbeitnehmer. Das sei immer ein Ziel des Zweiten Sozialgesetzbuches
gewesen. Darin sei allerdings auch das Grundprinzip der
Nachhaltigkeit enthalten. Demnach müsse vorhandenes
Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
Dies könnten auch erworbene Rentenansprüche sein, was
sich allerdings jeweils in Einzelfallprüfungen zeigen
müsse. Diese Nachhaltigkeitsregelung muss geändert
werden, forderte die Linksfraktion. Sie führe dazu, dass ab
2008 ALG II-Bezieher gezwungen würden, zum
frühestmöglichen Zeitpunkt eine Rente zu beantragen, auch
wenn dies mit Abschlägen bis zu 18 Prozent verbunden sei. Wenn
ältere Arbeitslose an Qualifizierung interessiert sind und dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen wollen, gelte es dies zu
unterstützen und nicht durch den Zwang zur Verrentung zu
verhindern. Auch Bündnis 90/Die Grünen lehnten die
Auslegung der Nachhaltigkeitsregelungen mit der Folge von
Zwangsverrentungen ab. "Wir sagen Ja zur Rente mit 67", so die
Grünen. Dies bedeute jedoch nicht, dass man sich nicht mehr um
die 63-Jährigen kümmern wolle. Die FDP kritisierte, dass
mit der Zwangsverrentung insbesondere Leistungsträger, die in
ihrem Erwerbsleben Rentenansprüche erworben hätten,
bestraft würden.
Berlin: (hib/HAU) Zwei Oppositionsanträge mit dem Ziel, die
Zwangsverrentung zu stoppen, hat der Ausschuss für Arbeit und
Soziales am Mittwochmorgen abgelehnt. Gegen den Antrag der
Linksfraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_252/02