Die bayerische Landtags-SPD hat am 6. März Verfassungsklage wegen einer gescheiterten Zeugenvernehmung im Hohlmeier-Untersuchungsausschuss eingereicht. Die CSU hatte es abgelehnt, die frühere bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier gemeinsam mit ihrem Kritiker Hans Podiuk (beide CSU) zu befragen. Diese Entscheidung verletze die Minderheitenrechte der Opposition, erklärte der von der SPD beauftragte Rechtsanwalt Michael Bihler. Mit der Gegenüberstellung der beiden CSU-Politiker wollte die SPD klären, ob Hohlmeier von Wahlfälschungen in der früher von ihr geführten Münchner CSU wusste. Stadtratsfraktionschef Podiuk hatte als Zeuge ausgesagt, er habe Hohlmeier bereits Ende 2002 über Unregelmäßigkeiten informiert. Die Strauß-Tochter und frühere Ministerin bestritt dies. "Einer von beiden lügt, das ist gar keine Frage", sagte der SPD-Abgeordnete Hans-Ulrich Pfaffmann. Dies hätte sich durch eine Gegenüberstellung klären lassen. Der Ausschussvorsitzende Engelbert Kupka (CSU) konterte, der SPD gehe es offenbar nur um das "politische Spektakel", nicht aber um die Wahrheitsfindung. Eine Gegenüberstellung von zwei bereits vernommenen Zeugen sei kein neuer Beweisantrag.