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Bundesregierung will härter gegen Betrüger vorgehen
Das Thema Doping hat jetzt auch den Bundestag als Gesetzgeber erreicht. Das Parlament hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen Doping im Sport ( 16/5562 ) am 13. Juni in erster Lesung beraten und an den Sportausschuss überwiesen. Dabei werden auch FDP-Vorschläge ( 16/4738 ) zur präventiven Aufklärung und zur Einbeziehung von Sponsoren in die Beratungen einbezogen. Der Entwurf stößt laut Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) überwiegend auf Zustimmung bei den Ländern. Schäuble will damit härter gegen kriminelle Doping-Netzwerke vorgehen. Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sind für die banden- und gewerbsmäßige Herstellung und den Vertrieb von Dopingpräparaten oder gefälschten Arzneimitteln vorgesehen.
Ein zentrales Instrument ist die geplante "Abschöpfung" der Gewinne aus den Doping-Straftaten. Dazu sind Verschärfungen im Strafgesetzbuch geplant. Durch Doping würden ernome Gewinne erzielt, heißt es zur Begründung.
Ändern will die Regierung auch das Arzneimittelgesetz. Es soll durch einen Anhang ergänzt werden, in dem verbotene Substanzen aufgelistet sind. Seit der ersten Föderalismusreform liegt die Zuständigkeit für das Arzneimittelrecht und den Arzneimittelverkehr beim Bund. Das Gesundheitsministerium soll ermächtigt werden, die Verbotsliste nach einer Anhörung von Sachverständigen einvernehmlich mit dem Innenministerium zu ändern. Der Bundesrat muss dem zustimmen. Ebenso einvernehmlich muss der Besitz "nicht geringer Mengen" von Dopingmitteln definiert sein, um auch härter gegen Einzeltäter vorgehen zu können.
Zudem soll das Bundeskriminalamt neue Befugnisse erhalten, um Hintergründe und Dimensionen der Dopingkriminalität, internationale Netzwerke und komplizierte Täter- und Tatzusammenhänge bis hin zur Geldwäsche aufdecken zu können. Dabei soll die allgemeine Kronzeugenregelung zu effizienten Ermittlungen führen. Einem Missbrauch zugelassener Medikamente sollen die Hersteller mit Warnhinweisen auf Beipackzetteln begegnen. Die Vorschriften sollen nach fünf Jahren überprüft werden.
In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länder erklärt die Regierung, eine Extra-Honorierung kooperativer Täter erübrige sich durch die Kronzeugenregelung. Prüfen wolle man aber Sanktionen gegen die Einfuhr von Dopingmitteln.