NATURSCHUTZ
Abstimmung über Gesetzentwurf vertagt
Tiefe Gräben verliefen zwischen den Sachverständigen im Umweltausschuss. Thema der Anhörung Anfang vergangene Woche war die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ( 16/5100 ). Uneinig waren sich aber nicht nur die Experten. Auch die Koalition sah noch Klärungsbedarf und vertagte die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs. Dieser soll noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden.
Anfang 2006 hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung aufgefordert, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern, weil es gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU verstoße. Ein Kritikpunkt war dabei die Sonderstellung von Land- und Forstwirten. Die Richter hatten auch die unzureichenden Prüfungen bemängelt, die nur in Schutzgebieten anzuwenden waren. Jetzt sollen auch Vorhaben, die außerhalb solcher Gebiete geplant sind, überprüft werden.
Rechtsanwalt Horst Glatzel und Professor Wolfgang Köck vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung bestätigten in der Anhörung, dass die geplanten Gesetzesänderungen im Einklang mit der FFH-Richtlinie stehen. Köck hob besonders die neue Definition des Artenschutzes hervor, der nun zusammen mit der Land- und Forstwirtschaft betrieben werde. Eine "Eins-zu-eins-Umsetzung" der europäischen Vorgabe, die zuerst angedacht war, reiche aber nicht aus. Ute Seeling von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände kritisierte die fehlende Finanzplanung. Nach ersten Schätzungen kämen allein in Niedersachsen Mehrausgaben von 35 Millionen Euro auf private und öffentliche Haushalte zu.
Friedrich Wulf vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Professor Detlef Czybulka von der Universität Rostock gingen mit dem Entwurf wesentlich härter ins Gericht. Wulf bezeichnete ihn als "EU-rechtswidrig, nicht sachgerecht und als Rückschritt gegenüber der jetzigen Gesetzeslage". Besonders bemängelte er, dass die Beweislast beim Artenschutz nun bei den Naturschutzinstitutionen liege. Diese seien aber völlig überlastet. Wulf forderte, die Sonderstellung der Land- und Forstwirtschaft aufzuheben.
Czybulka nannte den Entwurf misslungen. Er spiegele weder die Philosophie der FFH-Richtlinie - die "Wiederherstellung von Arten" - noch entspreche er europäischem Recht.