Glossar
Anfragen
Fraktionen können die Regierung
mittels Kleiner oder Großer Anfragen zu
Stellungnahmen über bestimmte Sachverhalte bewegen. Kleine
Anfragen werden schriftlich beantwortet und nicht beraten, sie
können durch eine Veröffentlichung aber durchaus
öffentliche Resonanz finden. Bei wichtigen politischen Fragen
greifen Fraktionen zum Mittel der Großen Anfrage. Diese
Anfragen werden schriftlich beantwortet und auf jeden Fall auch im
Plenum debattiert, sofern dies von mindestens fünf Prozent der
Abgeordneten verlangt wird.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/anfragen