Glossar
Enquete-Kommission
Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist
der Bundestag
verpflichtet, zur Vorbereitung von Entscheidungen über
umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe EnqueteKommissionen
einzusetzen. Die Mitglieder der EnqueteKommission werden im
Einvernehmen der Fraktionen benannt. EnqueteKommissionen
bestehen aus Abgeordneten und externen Sachverständigen.
Sie legen dem Bundestag Berichte und Empfehlungen bis zum Ende der
Wahlperiode
vor. Auf deren Grundlage kann der nächste Bundestag
darüber entscheiden, ob die EnqueteKommission ihre Arbeit
fortsetzt.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/enquete