Glossar
Entschließungsantrag
Ein Entschließungsantrag kann nicht
selbstständig beim Bundestag eingebracht werden. Er muss sich immer
auf eine bereits vorliegende Initiative wie etwa einen Gesetzentwurf oder eine Rechtsverordnung, eine Unterrichtung,
eine Regierungserklärung, eine
Große Anfrage oder
Entschließungen des Europäischen Parlaments oder
Vorlagen der Europäischen Union beziehen.
Entschließungsanträge können einem Ausschuss nur
überwiesen werden, wenn die Antragsteller nicht widersprechen.
Über Entschließungsanträge kann der Bundestag erst
abstimmen, wenn über die zugrunde liegende Vorlage durch
Schlussabstimmung entschieden ist.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/entschl_antrag