Glossar
Gruppen
Bundestagsmitglieder können sich zu
Gruppen zusammenschließen. Sie haben weniger Mitglieder als
eine Fraktion
und nicht so weit gehende Rechte. Zudem müssen sie mit weniger
Finanzmitteln auskommen. Im 13. Deutschen Bundestag bildete die PDS mit 30
Sitzen eine Gruppe. Auch einzelne Abgeordnete, die keiner Fraktion oder
Gruppe angehören, haben eine Reihe von Rechten. Sie
können in Plenardebatten beispielsweise Geschäftsordnungsanträge
stellen und begründen oder mündliche und schriftliche
Anfragen an die
Bundesregierung stellen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gruppen