Glossar
Landeswahlleiter
Von den Regierungen der Bundesländer oder
von ihnen benannten Stellen wird jeweils ein Landeswahlleiter
berufen.
Neben administrativen Aufgaben ist er u.a. zuständig für
- die Berufung der Beisitzer des Landeswahlausschusses,
- ggf. die Entscheidung über die Bestellung gemeinsamer Kreiswahlorgane für mehrere Wahlkreise,
- die Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten,
- die Entgegennahme und Vorprüfung der Landeslisten,
- die Überprüfung der Wahlbewerber auf unzulässige Doppelkandidaturen,
- die Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten,
- die Ermittlung und Bekanntgabe der vorläufigen Stimmenergebnisse im Land,
- die Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses durch den Landeswahlausschuss,
- die Benachrichtigung der gewählten Listenkandidaten,
- die Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses des Landes,
- die Bestimmung des Tages einer etwaigen Nach-, Wiederholungs- oder Ersatzwahl,
- die Berufung von Listennachfolgern.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/L/landeswahll