Glossar
Obleute
Der Begriff der Obleute, also Obmänner und
Obfrauen, stammt von den "Obermännern" ab, die früher mit
zusätzlichen Aufsichts- oder Leitungsfunktionen beauftragt
waren oder besondere Verwaltungsaufgaben etwa bei
säkularisierten Klostergütern hatten. Im Bundestag sind die
Obleute diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen die Hauptansprechpartner der
Fraktionsführungen sind und umgekehrt den Kurs der Fraktion bei den im
Ausschuss behandelten Themen entscheidend mitbestimmen. Mitunter
kommen festgefahrene Vorhaben dann wieder voran, wenn sich die
Obleute aller Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und
gemeinsam nach Auswegen suchen. Einen guten Überblick
über den Stand aller parlamentarischen Arbeiten gewinnen die
Fraktionen regelmäßig, wenn sie ihre Obleute über
deren Ausschüsse referieren lassen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/O/obleute