Glossar
Qualifizierte Mehrheit
Die qualifizierte Mehrheit ist eine bestimmte
Mehrheit, die durch das Grundgesetz, ein Bundesgesetz oder die Geschäftsordnung für einen
Beschluss oder eine Wahl vorgeschrieben ist. Das sind die "absolute
Mehrheit" (die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages in der jeweiligen
Wahlperiode, also die so genannte
Kanzlermehrheit) oder die Zweidrittelmehrheit (einfache
und absolute
Zweidrittelmehrheit).
In der Mehrzahl der Fälle reicht für die Abstimmung im Bundestag die "einfache Mehrheit", das ist die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.
§48 GOBT Abstimmungsregeln
(1) Abgestimmt wird durch Handzeichen oder durch Aufstehen oder Sitzenbleiben. Bei der Schlußabstimmung über Gesetzentwürfe (§ 86) erfolgt die Abstimmung durch Aufstehen oder Sitzenbleiben.
(2) Soweit nicht das Grundgesetz, ein Bundesgesetz oder diese Geschäftsordnung andere Vorschriften enthalten, entscheidet die einfache Mehrheit. Stimmengleichheit verneint die Frage.
(3) Wird durch das Grundgesetz, ein Bundesgesetz oder diese Geschäftsordnung für einen Beschluß oder eine Wahl eine bestimmte Mehrheit vorgeschrieben, stellt der Präsident ausdrücklich fest, daß die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit vorliegt.Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/Q/qual_mehrheit