Repräsentative Wahlstatistik
Sie wird vom Statistischen Bundesamt bzw. den Statistischen Landesämtern durchgeführt.
Aus den ca. 80.000 Wahlbezirken (ohne Briefwahlbezirke) wird durch den Bundeswahlleiter eine Stichprobe von etwa 2.700 Wahlbezirken ausgewählt, die mindestens 300 Wahlberechtigte umfassen. Der Bundeswahlleiter arbeitet dabei mit den Statistischen Ämtern und den Landeswahlleitern zusammen.
In den ausgewählten Stichprobenwahlbezirken werden die Anzahl der Männer und Frauen unter den Wahlberechtigten ausgezählt. Außerdem wird der Anteil von zehn Altersgruppen ausgezählt: unter 21, 21 - 24, 25 - 29, 30 - 34, 35 - 39, 40 - 44, 45 - 49, 50 - 59, 60 - 69, 70 und mehr.
Die amtlichen Stimmzettel in den Stichprobenwahlbezirken erhalten dann Unterscheidungsaufdrucke (Mann, Frau, Geburtsjahrgruppe). Aber auch hier werden keine persönlichen Identifikationsmerkmale angebracht.
Bei der Auszählung der Stimmen werden in den Stichprobenstimmbezirken die Zahl der Wähler, Nichtwähler, usw. nach den oben angegebenen Altersgruppen und nach Geschlechtern ausgewertet.
Die abgegebenen Stimmen je Partei werden jedoch nur nach Geschlecht und nach den Altersgruppen unter 25 Jahren, 25 - 34, 35 - 44, 45 - 59, 60 und mehr Jahre ausgewertet.
Die Auswertung der Ergebnisse der Stichprobenstimmbezirke wird auf Landesergebnisse hochgerechnet. Die Landesergebnisse werden dann zum Bundesergebnis zusammengefasst. Nur die Landesergebnisse und die Bundesergebnisse werden veröffentlicht. Die Auszählungen in den Stichprobenstimmbezirken bleiben geheim.
Die repräsentative Wahlstatistik wurde bei der Europawahl 1999 mit einer neuen Rechtsgrundlage durchgeführt, nachdem sie für die Bundestagswahlen 1994 und 1998 ausgesetzt worden war. Das "Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland" (Wahlstatistikgesetz) ist am 1. Juni 1999 in Kraft getreten. Das Wahlstatistikgesetz enthält erweiterte Verfahrensregelungen zum Schutz des Wahl- und Statistikgeheimnisses.