Glossar
Tod eines Abgeordneten
Stirbt ein Abgeordneter, dann zieht i.d.R. für
ihn ein Nachrücker in den Bundestag ein.
Nachrücker ist ein Kandidat der Landesliste der
Partei, für
die der gestorbene Abgeordnete kandidiert hatte.
Hiervon gibt es nur zwei Ausnahmen:
- Ist die Landesliste erschöpft, dann bleibt der Abgeordnetensitz unbesetzt.
- War der gestorbene Abgeordnete als Unabhängiger direkt gewählt worden, dann muss im entsprechenden Wahlkreis eine Ersatzwahl stattfinden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/T/tod_abgeordneter