hib-Meldung
210/2007
Datum: 08.08.2007
heute im Bundestag - 08.08.2007
Regierung: Keine Versorgungsverschlechterung wegen Fallpauschalen
16/6184) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6083). Allerdings stehe eine systematische
Aufarbeitung der Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003
auf die Qualität der Versorgung noch aus. Beim
Fallpauschalensystem erfolgt die Vergütung von medizinischen
Leistungen pro Behandlungsfall im Krankenhaus, etwa für eine
Blinddarmoperation. Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass die
Verweildauer von Patienten in Krankenhäusern seit Jahren
zurückgehe. Im Jahr 1991 habe die durchschnittliche Liegezeit
im Krankenhaus noch 14 Tage betragen. Im Jahr 2005 habe das
Statistische Bundesamt nur noch 8,6 Tage pro Fall verzeichnet. Wie
die Regierung schreibt, liegen bislang keine aussagefähigen
Daten etwa über eine mutmaßliche Mehrbelastung im
ambulanten Bereich durch frühzeitige Krankenhausentlassungen
vor. Auch gebe es "keine objektiven Anhaltspunkte für
Drehtür-Effekte, schon gar nicht für ?blutige
Entlassungen'".
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass
mit dem Fallpauschalensystem im Krankenhauswesen eine
Versorgungsverschlechterung einhergeht. "Belastbare Hinweise auf
Verschlechterungen der Versorgungsqualität oder eine Zunahme
von medizinisch nicht indizierten und verfrühten Entlassungen
gibt es bislang nicht", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_210/02