1848: Das Vorparlament tagt in der Paulskirche
Die französische Februarrevolution von 1848, in deren Verlauf König Louis Philippe gestürzt und die Republik ausgerufen wurde, hat auch in Deutschland eine revolutionäre Bewegung ausgelöst.. Im Zentrum ihrer Forderungen standen die Gewährung von Grund- und Freiheitsrechten sowie immer stärker auch der Ruf nach einer verfassunggebenden Nationalversammlung.
Vorbereitung der Wahlen
Auf Initiative von führenden Vertretern der revolutionären Bewegung wurde das so genannte Vorparlament einberufen, das vom 31. März bis zum 3. April 1848 in Frankfurt am Main tagte. Ihm gehörten 574 liberale und demokratische Politiker - unter ihnen zahlreiche Landtagsabgeordnete und Regierungsbeamte - an. Seine Hauptaufgabe war es, die Wahl zu einer Nationalversammlung vorzubereiten.
Im Mai 1848 fanden die Wahlen zur verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung statt. Je 50.000 Männer wählten einen Abgeordneten.
Selbständigkeit oberstes Kriterium
Das Wahlrecht war an die "Selbständigkeit" geknüpft. Dieses Kriterium wurde in den deutschen Staaten sehr unterschiedlich interpretiert. Schätzungen zufolge besaßen etwa 85 Prozent der Männer das aktive und passive Wahlrecht. Frauen und Empfänger staatlicher Fürsorge hatten kein Wahlrecht, Arbeiter nicht in allen Staaten. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen 40 und 75 Prozent.
Allerdings wurden nicht von allen Wahlkreisen Abgeordnete entsandt. An der Eröffnungssitzung nahmen 330 Abgeordnete teil. Insgesamt hatte die Nationalversammlung, einschließlich der nachrückenden Abgeordneten, 809 Mitglieder.