1848/49: Die Nationalversammlung in Frankfurt
Die "deutsche constituierende Nationalversammlung" in Frankfurt am Main von 1848/49 war das erste demokratisch gewählte Parlament für ganz Deutschland. Seine wichtigsten Ziele waren die Erarbeitung einer freiheitlichen Verfassung, die die Grundrechte garantierte, und die Herstellung der nationalen Einheit.
Im Dezember 1848 wurde ein Grundrechtskatalog für alle Deutschen beschlossen. Er enthielt unter anderem die Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Presse- und Versammlungsfreiheit und das Recht auf Freiheit der Person.
Im März 1849 wurde die Verfassung für den zu bildenden deutschen Nationalstaat verabschiedet. Sie sah einen Reichstag bestehend aus Volkshaus und Staatenhaus vor. Die Mitglieder des Volkshauses sollten nach dem Prinzip der Mehrheitswahl in gleicher, geheimer und direkter Abstimmung gewählt werden.
Wahlberechtigt sollten alle männlichen Deutschen sein, die mindestens 25 Jahre alt und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte waren.
Schon wenig später scheiterte die Paulskirchenversammlung, weil der von der Nationalversammlung zum Kaiser gewählte preußische König Friedrich Wilhelm IV. die ihm angebotene Krone ausschlug. Zugleich hob Friedrich Wilhelm IV, die Mandate der preußischen Abgeordneten auf. Schließlich wurde das nach Stuttgart geflüchtete Rumpfparlament von württembergischem Militär gewaltsam aufgelöst.