1947 bis 1949: Volkskongress und Verfassung der DDR
Ende 1947 wurde auf Initiative der SED ein "Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden" einberufen, um über die Vorbereitung eines Friedensvertrages sowie eine gesamtdeutsche Regierung zu beraten. Die von politischen Parteien und Organisationen entsandten Delegierten des Kongresses, unter denen die SED-Mitglieder in der Mehrheit waren, waren nicht durch demokratische Wahlen legitimiert.
Der 2. Deutsche Volkskongress, an dem neben Delegierten der Blockparteien und Massenorganisationen der SBZ auch Vertreter aus den Westzonen teilnahmen, wählte auf Betreiben der SED im März 1948 den Deutschen Volksrat. Die von ihm erarbeitete, auf einen SED-Entwurf zurückgehende Verfassung für eine "deutsche demokratische Republik" wurde am 19. März 1949 einstimmig verabschiedet.
Am 15. und 16. Mai 1949 fanden Wahlen zum 3. Deutschen Volkskongress in der sowjetischen Besatzungszone auf der Basis von Einheitslisten des "Demokratischen Blocks" statt. Trotz massiver Wahlfälschungen konnten die Einheitslisten nur ca. 66 Prozent Ja-Stimmen erzielen. Die mehr als 2000 Mitglieder des dritten Deutschen Volkskongresses setzten den 2. Deutschen Volksrat mit 330 Mitgliedern ein.
Am 7. Oktober 1949 ratifizierte der 2. Deutsche Volksrat die Verfassung der DDR und erklärte sich zur provisorischen Volkskammer. Die Deutsche Demokratische Republik war gegründet.