Bewerbungsverfahren
Bewerbungszeitraum
Die Bewerbung für das Programmjahr 2009/2010 ist ab sofort bis 5. September 2008 möglich. Das aktuelle Faltblatt mit der Bewerbungskarte zum Ausdrucken ist ab sofort auf dieser Seite abrufbar. Sie können die Unterlagen auch schriftlich bei uns anfordern.
Bitte unbedingt beachten!
Bewerbungen, die nicht mit einer Bewerbungskarte erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben unvollständig ausgefüllte und/oder verspätet bzw. an eine nicht zuständige Austauschorganisation oder den Deutschen Bundestag oder eine/n Bundestagsabgeordnete/n gesandte Bewerbungskarten.
Die Bewerbungskarten können ab sofort abgerufen
werden.
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Ermittlung des Bundestagswahlkreises
Welche Austauschorganisation für Schüler/innen zuständig ist, richtet sich nach dem Bundestagswahlkreis, in dem der/die Schüler/in am 7. September 2007 mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist. Die Wahlkreisnummer kann bei dem/der örtlichen Bundestagsabgeordneten, Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen, Statistischen Ämtern bzw. Wahlämtern erfragt werden. Wichtig: Es gilt die für die Bundestagswahl 2009 neu gefasste Wahlkreiseinteilung. (Weitere Informationen: www.bundeswahlleiter.de)
Junge Berufstätige/Auszubildende müssen wie die Schüler/innen ihren Bundestags-Wahlkreis ermitteln (siehe oben) und auf der Bewerbungskarte eintragen.
Wie geht es weiter?
Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden.