MEHR LOHN FÜR DIE ARBEIT VON GEFANGENEN ZAHLEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Neuregelung der Gefangenenentlohnung streben SPD und Bündnis 90/Die Grünen an.
Die Koalitionsfraktionen haben zu diesem Zweck einen Entwurf zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes ( 14/3763) vorgelegt.
Sie verweisen darauf, das Bundesverfassungsgericht habe mit einem Urteil vom 1. Juli 1998 die derzeitige Regelung der Gefangenenentlohnung für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt.
Vorgesehen sei deshalb nunmehr, durch eine Erhöhung des sogenannten Bezugsgrößenanteils von derzeit fünf auf fünfzehn Prozent die absoluten Beträge für Pflichtarbeit der Gefangenen deutlich zu erhöhen.
Den Angaben zufolge führt die vorgesehene Erhöhung dazu, dass vollbeschäftigte Gefangene künftig bei monatlich durchschnittlich 20 Arbeitstagen anstelle von bisher 10,75 DM pro Tag oder 215 DM pro Monat (Stand: März 2000) etwa 33 DM pro Tag oder rund 660 DM im Monat erhalten werde.
Der erhöhte Betrag stehe den Gefangenen nicht als Hausgeld und damit für Einkäufe innerhalb der Anstalt zur Verfügung, sondern nahezu in voller Höhe, um ein Überbrückungsgeld zu bilden, Unterhalt zu leisten oder Schulden zu tilgen.
Die Neuregelung verbessere damit real die Stellung von Unterhaltsberechtigten und von Gläubigern wie beispielsweise die von Opfern von Straftaten.
Die Neuregelung soll nach dem Willen von Sozialdemokraten und Bündnisgrünen alle Gefangenen einbeziehen.
Eine Differenzierung zwischen Straf- und Untersuchungsgefangenen sei nicht vorgesehen. In die neue Entgeltregelung Aufnahme finden sollen auch solche Gefangene, die an einer Berufsausbildung, einer beruflichen Weiterbildung oder an Unterricht teilnehmen.
Hierdurch werde der Tatsache Rechnung getragen, dass der Aus- und Fortbildung bei den Resozialisierungsbemühungen der Vollzugsbehörden ein hoher Stellenwert zukomme.
Der großen Gruppe der schulisch oder beruflich minderqualifizierten Menschen im Strafvollzug müssten besondere Anreize für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen geboten werden, so die Initiatoren.
Den Angaben zufolge fallen durch die Gesetzesänderung für den Bund nur mittelbar geringfügige Kosten an. Für die Länder führe der Entwurf jedoch zu jährlichen Mehrbelastungen in Höhe von etwa 229 Millionen DM.