Finanzausschuss
STATISTIK- UND EIGENHEIMZULAGENGESETZ ANGENOMMEN
Berlin: (hib/VOM-fi) Der Finanzausschuss hat am Mittwochnachmittag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik und zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften ( 14/4049) sowie den Entwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes und anderer Gesetze ( 14/4130) angenommen.
Beide Gesetze sollen am Freitag, 27. Oktober, vom Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden.
Dem Entwurf zur Einführung einer Dienstleistungsstatistik stimmten SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu, CDU/CSU und die F.D.P.
lehnten ihn ab. Durch den in geänderter Fassung angenommenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung statistische Datenlücken im Dienstleistungssektor schließen.
Vorgesehen sind jährliche Erhebungen von Strukturdaten mit Auskunftspflicht bei Unternehmen und Einrichtungen, die überwiegend Dienstleistungen gegen Entgelt anbieten.
Die Oppositionsfraktionen lehnten den Entwurf unter Hinweis auf zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft und die freien Berufe ab.
Mit der Koalitionsmehrheit angenommen wurde auch der Entwurf zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes.
Beschlossen wurde, die auf Energieeinsparung abzielende Zusatzförderung im Eigenheimzulagengesetz, die zum Jahresende ausläuft, bis Ende 2002 zu verlängern.
Während die Koalitionsfraktionen die Zusatzförderung für den Einbau bestimmter Energie sparender Anlagen sowie von Niedrigenergiehäusern um zwei Jahre bis Ende 2002 verlängern wollen, heißt es im Unionsentwurf, die Verlängerung werde bis zum Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung, mindestens aber um zwei Jahre beantragt.