hib-Meldung
166/2008
Datum: 05.06.2008
heute im Bundestag - 05.06.2008
Im Bundestag notiert: Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs
16/9218) hervorgeht. Dies sei so lange
gültig, bis ein Widerruf Deutschlands an den
Generalsekretär der Vereinten Nationen erfolge.
Berlin: (hib/BOB) Die deutsche Regierung erkennt die
Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den
Haag von Rechts wegen und ohne besondere Übereinkunft
gegenüber jedem anderen Staat, der dieselbe Verpflichtung
übernimmt, an. Dies geschehe im Einklang mit dem Status der
IGH, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_166/14