Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tagesbetreuung von Kleinkindern fand im Bundesrat keine Zustimmung. Zwar bestand Einigkeit hinsichtlich der großen Bedeutung des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Deutschland für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit für die Familienförderung, jedoch kritisierten sowohl Bayerns Familienministerin Christa Stewens (CSU) als auch die Hamburger Familiensenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) die "unseriöse und untaugliche" Finanzierung der Maßnahmen. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) hingegen sieht mit dem Gesetz den Weg zu bestmöglicher Förderung für Kinder und bestmöglicher Unterstützung für die Eltern geebnet.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Angebote an Krippenplätzen und in der Tagespflege für unter Dreijährige ab 2005 so zu erweitern, dass sie dem Bedarf von Eltern und Kindern entsprechen. Nach Auffassung der Bundesregierung müssten etwa 230.000 neue Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2010 geschaffen werden. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, für Kinder im Alter unter drei Jahren Betreuungsplätze nach Bedarf vorzuhalten, wenn die Eltern erwerbstätig sind oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden. Qualitätsmerkmale sollen formuliert, die Kindertagespflege aufgewertet und das bestehende Versorgungsniveau in den neuen Ländern erhalten bleiben.
Christa Stewens kritisierte das dem Entwurf zugrunde gelegte Finanzierungskonzept. Die vom Bund vorgeschlagene Finanzierung des Ausbaus durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe schaffe keine Planungssicherheit. Im Übrigen gebe es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes. Zu einer solch grundlegenden Umgestaltung der Kindertagesbetreuung mit so einer hohen Regelungsdichte sei der Bund gar nicht befugt, urteilte Stewens. Den Ländern bliebe keinerlei eigener Bereich politischer Gestaltung von substanziellem Gewicht.
Für Birgit Schnieber-Jastram steckt hinter dem Wortungetüm "Kindertagesbetreuungsausbaugesetz" nicht viel mehr als die Aufforderung an die Kommunen, in den Ausbau der Krippenbetreuung für Kinder bis zu zwei Jahren zu investieren. Ein seriöses Finanzierungsangebot zur Erreichung dieser Ziele gebe es hingegen nicht. Verantwortungsvolle Politik sehe anders aus, sagte sie und verwies auf das neue Kinderbetreuungsgesetz in Hamburg. Diese flexiblen und an den tatsächlichen Bedürfnissen ausgerichteten Regelungen ermöglichten den Eltern, auch tatsächlich einen Beruf auszuüben. Für Hamburg bedeute dies eine erhebliche finanzielle Belastung - daraus ergebe sich auch die Forderung Hamburgs, selbst zu bestimmen, unter welchen Vorraussetzungen Kindertagesbetreuung zu fördern sei. Man brauche kein Gesetz, mit dem sich der Bund zum Trittbrettfahrer der Leistungen der Kommunen mache.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt sieht ihr Gesetz von allen wichtigen gesellschaftlichen Gruppen befürwortet. Der Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen sei wichtig und notwendig. Die Länder seien ihren Verpflichtungen in dieser Hinsicht bisher eben nicht nachgekommen, so dass der Bund gesetzgeberisch tätig werden musste. Bei der Berechnung der finanziellen Aufwendungen habe man immer zu Gunsten der Kommunen gerechnet, betonte Schmidt, die sich in dieser Frage aber auch weiterhin gesprächsbereit gab.