Der Gesetzentwurf der rot-grünen Bundesregierung zum Hochwasserschutz wurde im Bundesrat vorerst gestoppt. In der Sitzung am Freitag sprach sich eine deutliche Mehrheit der Länder für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus. Mit dem Gesetzentwurf hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) auf das Elbe-Hochwasser von 2002 reagiert. Demnach soll der vorbeugende Hochwasserschutz verbessert und der Hochwasserschutzgedanke in den einschlägigen Rechtsvorschriften erstmals verankert oder verstärkt werden. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen eine flächendeckende Festsetzung von Überschwemmungsgebieten mit Regelungen zur wirksamen Bekämpfung der Hochwassergefahren, eine Ausdehnung des Hochwasserschutzes auf überschwemmungsgefährdete Gebiete und die Anpassung der Siedlungsentwicklung an die Hochwassergefahren.
Die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) warb um Zustimmung für das Gesetz. Beim Hochwasserschutz müsse man zusammenstehen, forderte sie, dies sei im Interesse aller Anlieger eine Flusses. Aus den Fehlern der Vergangenheit gelte es zu lernen. So lebten allein in Nordrhein-Westfalen 1,4 Millionen Menschen in Überschwemmungsgebieten. Niemand wolle diese Menschen umsiedeln, aber zukünftig dürften solche Gebiete nicht mehr besiedelt werden. Für Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf (CSU) ist es keine Frage, ob es Hochwasserschutz geben soll, sondern in welcher Weise. Bayern habe ein ganzheitliches Hochwasserschutzprogramm, wogegen der Gesetzentwurf des Bundes bürokratisch sei und über den zulässigen Rahmen hinaus gehe. So seien die geplanten Regeln zum Ackerbauverbot rechtswidrig, möglicherweise sogar verfassungswidrig. Außerdem sei die Konfrontation mit den Landwirten damit schon vorprogrammiert. Einmal mehr spiele die Bundesregierung Ökologie gegen Ökonomie aus, statt für einen Gleichklang zu sorgen, kritisierte Schnappauf.
Klaus Müller (Bündnis 90/Die Grünen), Umweltminister von Schleswig Holstein, warnte davor, das Gesetz zu zerreden. Es enthalte Regelungen, welche die Länder in Zukunft bräuchten, um das erforderliche Niveau im Hochwasserschutz an den länderübergreifenden großen Gewässern sicherzustellen. Die Bebauung von Überschwemmungsgebieten sei ein Fehler der Vergangenheit. Eine Freihaltung von Bebauung in solchen Gebieten sei also von allgemeinem Interesse. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) sieht in dem Gesetz gute Ansätze, verlangte aber weit reichende Änderungen.