Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes beim Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem für die einzelnen Leitungsebenen bei den Regierungspräsidien und bei den anderen allgemeinen Verwaltungsbehörden der Mittelinstanz Höchsteinstufungen für die Ämter der Leitungsfunktion bundesrechtlich festgelegt werden.
Die Ämter der Leitungsebene (Regierungspräsidenten, Regierungsvizepräsidenten, Abteilungsleiter) sollen künftig nicht mehr abschließend im Bundesbesoldungsgesetz, sondern durch den Landesgesetzgeber geregelt werden. Den Ländern soll damit im Bereich der Mittelinstanz ein eigener Gesetzgebungsspielraum eröffnet werden.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.