hib-Meldung
151/2007
Datum: 05.06.2007
heute im Bundestag - 05.06.2007
Im Bundestag notiert: Vernichtung von Waren aufgrund von EU-Sicherheitsregelungen
16/5467). Im Herbst 2006 sei nach dem
vereitelten Terroranschlag mit Flüssigsprengstoff in
Großbritannien von der EU eine Sicherheitsregelung
verhängt worden, aufgrund derer Fluggäste nur
Getränke und Flüssigkeiten mit weniger als 100
Millilitern Inhalt mit an Bord nehmen dürfen. Nach
Schätzungen des Flughafenverbandes entspreche der Wert der
Flüssigkeiten, die aufgrund dieser Regelung an den
Sicherheitskontrollstellen zurückgewiesen und dann entsorgt
werden, wöchentlich etwa 2 Millionen Euro. Die Liberalen
wollen wissen, ob die Regierung diese Maßnahme für
sinnvoll und verhältnismäßig hält und wie sie
über eine mögliche Weitergabe der konfiszierten Waren an
karitative Einrichtungen denkt.
Berlin: (hib/SUK) Die Vernichtung von Waren aufgrund von
EU-Sicherheitsregelungen auf deutschen Flughäfen ist
Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_151/08