Bitten der Bürger – das ist aus der Sicht der Abgeordneten im Petitionsausschuss ein Phänomen: Je mehr sie davon lesen und bearbeiten, desto mehr scheinen es zu werden. Denn der Strom der Petitionen reißt nie ab. Bei rund 15.000 Eingaben im Jahr ist das kein Wunder. Der Ausschussdienst der Bundestagsverwaltung sichtet die Petitionen vorab, bewertet diese und unterbreitet den Abgeordneten Vorschläge dazu.
Mancher Abgeordnete nimmt sich je nach Arbeitsrhythmus, jeden Tag einige Anliegen vor. Mancher widmet einmal in der Woche viele Stunden dieser ganz speziellen Aufgabe – kaum aber ist der Stapel wieder auf dem Weg, landet ein neuer dort. Insofern liegt ein wesentlicher Unterschied zur Arbeit in anderen Fachausschüssen des Bundestages auf der Hand: Man arbeitet nicht Monate oder Jahre an einem Gesetzesprojekt, erlebt und gestaltet dessen Detailregelungen vom Entwurf bis zur Beschlussfassung. Man ist stets und ständig mit neuen Anliegen befasst.
Die vom Ausschuss beratenen Petitionen sind daher so bunt und vielfältig wie die Wirklichkeit in Deutschland. Aber ein wenig fachliche Arbeitsteilung ist auch hier üblich. So übernimmt jeder Politiker verschiedene Sachgebiete: Der eine kümmert sich etwa schwerpunktmäßig um Petitionen aus dem Bereich des Verteidigungs- und Außenministeriums, der andere bearbeitet Petitionen aus dem weiten Feld der Zuständigkeiten des Innenministeriums, wieder ein anderer widmet sich vor allem den Eingaben mit Gesundheits- und Sozialthemen. Daneben sind natürlich auch alle Petitionen für den einzelnen Abgeordneten interessant, die aus seinem eigenen Wahlkreis, seiner eigenen Heimatregion stammen.
Jede Petition bekommt eine eigene Akte, in der sämtliche Schritte nachvollzogen werden können: Stellungnahmen der betroffenen Ministerien, zusätzliche Informationen des Petenten, Vorschläge des Ausschussdienstes, Einschätzungen der Berichterstatter. Im Zeitalter von Bits und Bytes stehen die Vorgänge parallel zur Papierform auch noch einmal zeitnah im Intranet des Bundestages. Aber nicht jeder Politiker oder Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung hat Zugriff darauf – nur diejenigen Büros, die wegen ihrer Funktion an das „Petkom“-System des Ausschusses angeschlossen sind. So kann sich jedes Mitglied des Petitionsausschusses schnell über den Stand der Bearbeitung jeder einzelnen Petition informieren.
Der Petitionsausschuss gehört zu den wenigen Gremien des Parlaments mit Verfassungsrang. Er ist nach dem Ausschuss für Wahlprüfung, Geschäftsordnung und Immunität sogar der „zweite“ in der Reihenfolge der Fachausschüsse, also ganz oben angesiedelt. Dennoch, räumt Josef Philip Winkler, Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen freimütig ein, „gehört er nicht unbedingt zu denen, die bei den meisten Abgeordneten auf der Liste der gewünschten Ausschüsse unter den ersten drei auftauchen“.
Auch er selbst habe es sich nicht ausgesucht, als er von seiner Fraktion gebeten worden war, in den Petitionsausschuss zu gehen. Inzwischen aber hat sich seine Einstellung gründlich geändert: „Ich würde ihn jetzt nicht mehr hergeben.“ Das hat nicht nur damit zu tun, dass Winkler inzwischen Obmann seiner Fraktion im Petitionsausschuss geworden ist und damit einen guten Überblick über alle wichtigen anhängigen Verfahren hat. Vor allem ist es das „direkte Erfolgserlebnis“, das die Mitglieder im Ausschuss bei ihrer täglichen Arbeit haben können.
Winkler, von Hause aus Krankenpfleger, schaut sich besonders gern Gesundheitspetitionen an. „Ich nehme nicht jede offizielle Stellungnahme als gottgegeben hin.“ Oft kennt er die Materie aus eigener Anschauung, kann also aus doppelter Perspektive (Praktiker des Gesundheitswesens und Teil des Gesetzgebers) die Anliegen der Petenten verfolgen. Und das in einem Klima, das sich gründlich von der Arbeitsatmosphäre in anderen Gremien unterscheidet: Es gebe zwar „ab und zu mal ein paar Nickeligkeiten“, doch überwiegend arbeiteten die Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg unproblematisch zusammen.
Es gehe auch den Oppositionskollegen nicht darum, andauernd die Regierung vorzuführen (dazu beträfen zu viele Petitionen Regelungen, die aus Zeiten stammten, in denen die jetzige Opposition noch die Regierung stellte), sondern es gehe allen gemeinsam darum, das Beste für den Petenten herauszuholen, wenn sich einmal herausgestellt habe, dass hier etwas geschehen müsse. „Es ist faszinierend, die Ausübung eines Grundrechtes so hautnah mitzuerleben, selbst daran mitzuwirken“, unterstreicht Winkler. Hier treffe das Recht des Bürgers auf die Pflicht des Bundestages. Winkler: „Eine angenehme Pflicht.“
Gabriele Lösekrug-Möller, die Obfrau der SPD-Fraktion im Petitionsausschuss, ist ebenfalls nach dem zufälligen Einzug in dieses Gremium aus Überzeugung dabeigeblieben. Als Nachrückerin war sie vor drei Jahren in den Bundestag gekommen – und von ihrer Arbeitsmöglichkeit im Petitionsausschuss besonders angetan.
Jedem neuen Abgeordneten sei dieses Gremium dringend zu empfehlen. Nirgendwo anders bekomme man in so kurzer Zeit einen derart intensiven Überblick über die politischen Themen und vor allem über die Auswirkungen der Gesetzgebung. Inzwischen weiß sie, wie hilfreich Erfahrung bei der Bearbeitung von Petitionen ist und wünscht sich mehr Kollegen, die nicht nur am Anfang ihrer Abgeordnetenkarriere einmal im Petitionsausschuss reinschauen. Gleichzeitig brauche der Ausschuss aber auch immer wieder neue Kolleginnen und Kollegen, die mit „frischem und unverstelltem Blick“ an die Eingaben herangehen.
Gibt es einen Grund für den Umstand, dass der Petitionsausschuss nicht so weit oben auf der parlamentarischen Beliebtheitsskala angesiedelt ist? Lösekrug-Möller hat eine Vermutung: „Man kann mit den Petitionsakten nicht den Glanz entfalten wie mit anderen Initiativen.“ Der überwiegende Teil der Arbeit vollziehe sich nicht öffentlich. Das Publikum erfahre erst davon, wenn das Verfahren abgeschlossen sei und der Petent zuvor sein Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben habe.
Wenn der Petitionsausschuss also nicht im Rampenlicht stehe, so doch „ein bisschen näher am Leben“, wie die SPD-Politikerin erfahren hat. „Das macht uns vielleicht etwas bescheidener“, fügt sie nachdenklich hinzu. Denn diese Abgeordneten seien tagtäglich konfrontiert mit den Unvollkommenheiten des Systems, mit der Erkenntnis, dass noch so gut gemeinte Gesetze für einzelne Betroffene alles andere als gut sein können.
Zu den restlos von der Arbeit des Ausschusses überzeugten Mitgliedern gehört auch Günter Baumann, der Obmann der CDU/CSU-Fraktion. Dabei wusste er anfangs kaum etwas damit anzufangen. Nur, dass sich offenbar kein Kollege darum reißt: „Du darfst in den Innenausschuss, aber dafür musst du auch in den Petitionsausschuss“, lautete der Kommentar, als 1998 über die Ausschussbesetzung entschieden wurde. „Aber ich habe nach ganz kurzer Zeit gemerkt: Das macht Freude!“
Bei normalen Gesetzgebungsverfahren dauere es Jahre bis zum Ergebnis, oft klappe es auch gar nicht. Doch der Petitionsausschuss habe das Ergebnis seiner Arbeit oft schon nach kurzer Zeit vor Augen. Der Ausschussvorsitzende und er seien „die einzigen Ossis im Ausschuss“, stellt Baumann fest, und so ist für den früheren Bürgermeister aus der Grenzregion zur Tschechischen Republik klar, um was er sich besonders kümmert: ostspezifische Eingaben.
Unter den Petenten sind die Bürger aus den ostdeutschen Bundesländern statistisch häufiger vertreten. Für Baumann heißt das aber nicht, „dass die Ossis schneller meckern“, sondern dass beim in Eile entstandenen Einigungsvertrag nicht alles geregelt werden konnte. Insofern sei der hohe Anteil ostdeutscher Petenten ein positives Zeichen, dass die Bürger in den neuen Ländern die Grundzüge der deutschen Demokratie schnell gelernt hätten.
Der Petitionsausschuss kümmert sich nicht nur um Pannen in der Gesetzgebung. Er ist oft auch letzte Instanz, wenn Bürger in die Mühlen von Bürokratie und Gerichten geraten sind. Baumann: „Manchmal liest man die ersten Sätze und hat direkt eine Ahnung davon, was passiert ist.“ So auch bei dem Besitzer eines mittelständischen Betriebes, der 1972 in der DDR enteignet wurde und 1990 im Rechtsstaat mit seinem Eigentum weiter machen wollte.
Baumann rief den Petenten an, fuhr zu ihm und sah sofort: „Hier geht es um Kriminalität.“ Von 1991 bis 2000 sei der Mann von schwarzen Schafen in der Treuhand „nur verschaukelt“ worden. Während sie ihn hinhielten, wurde sein Eigentum auf merkwürdigen Wegen versilbert. Baumann rollte mit seinen Kollegen und denen des sächsischen Landtages die ganze Angelegenheit auf, forderte alle möglichen Akten an und brachte Licht ins Dunkel.
Als dem Mann endlich und spät Genugtuung zuteil wurde, „war das für ihn wie Weihnachten und Ostern an einem Tag“. In solchen Fällen müsse man sich mit seinen Mitarbeitern „richtig reinknien“. Und dabei kann sich Baumann auch auf die Unterstützung aus anderen Parteien verlassen. „Der Berichterstatter von der SPD sagte mir sofort: ,Ich zieh da natürlich voll mit.’“
Das ist es, worauf auch Ausschussvorsitzender Karlheinz Guttmacher (FDP) sein Hauptaugenmerk legt: Gerechtigkeit. Insofern unterscheidet er auch die Arbeit des Petitionsausschusses von der in anderen Gremien. Es wird nicht zuerst danach geschaut, was finanziell machbar ist, und dann überlegt, wie die Prioritäten gesetzt werden könnten. Guttmacher: „Ich möchte in jedem einzelnen Fall erst einmal nach der Gerechtigkeit fragen, bevor ich an fiskalische Gründe denke.“
Andererseits kann der Petitionsausschuss allein natürlich keine Gesetze ändern oder Ministerien anweisen. Aber er kann Empfehlungen in unterschiedlich dosierter Intensität aussprechen oder jeden Minister bei Bedarf „vorladen“ (Guttmacher bevorzugt den höflicheren Begriff „einladen“). Manches lasse sich auch beizeiten auf dem „kleinen Dienstweg“ in Gang bringen. Nicht zuletzt: Die Erkenntnisse aus ihrer Arbeit können die Abgeordneten in ihren Fraktionen zur vorbeugenden Pannenabwehr einsetzen. Sie kennen die Tücken der Lücken aus dem Effeff. Und so wird der Petitionsausschuss am Ende doch zur Renommieradresse: Dessen Angehörige sprechen nicht über Theorie, sie kennen die Praxis. Und wenn sie ihren Kollegen Ratschläge in der Gesetzgebung geben, dann sind sie nicht allein: Mitunter stehen Dutzende, Hunderte oder gar Tausende von Petenten hinter ihnen. So bekommt ihr Wort Gewicht, wird ihre Arbeit wertvoll für beide Seiten – für den Bürger und die Volksvertretung.
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Text: Gregor Mayntz
Fotos: studio kohlmeier
Grafiken: Karl-Heinz Döring
Erschienen am 15. Dezember 2004
Petition: Der Begriff
stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Bitte“ oder
„Ersuchen“. Es handelt sich also sprachlich um mehr als
eine bloße Beschwerde oder einen einfachen, folgenlosen
Hinweis. Dahinter steht immer zugleich die Erwartung, dass der
Empfänger einer Petition in irgendeiner Weise tätig
werden möge. Treffen derartige Bitten von verschiedenen
Petenten mit gleichem Anliegen beim Bundestag ein, wird eine der
Petitionen zur „Leitpetition“ erklärt und
stellvertretend für die anderen verfolgt.
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Berichterstatter: In den
übrigen ständigen Ausschüssen ernennt jede Fraktion
für jedes Fachgebiet einen Berichterstatter, der sich
besonders intensiv in die jeweilige Materie einarbeitet. Im
Petitionsausschuss wird zwar auch dieser Sachverstand genutzt, denn
jeder Abgeordnete ist neben seiner Tätigkeit im
Petitionsausschuss Mitglied eines Fachausschusses. Daneben muss
aber auch die große Zahl von Petitionen möglichst gleich
auf alle Abgeordneten verteilt werden. Berichterstatter erleichtern
zudem die Verständigung. Um zu klären, wie ein Problem
einvernehmlich gelöst werden könnte, muss nicht stets der
ganze Ausschuss zusammengerufen werden. Das beraten die
Berichterstatter vor, so dass die Beschlussfassung im Ausschuss
zügiger erfolgen kann.
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Verfassungsausschüsse:
Dem Bundestag steht es grundsätzlich frei, wie viele und
welche Fachausschüsse er zur Detailberatung ins Leben ruft.
Einige jedoch schreibt die Verfassung vor. Das bedeutet: Diese muss
das Parlament zu Beginn jeder Legislaturperiode einsetzen. Das sind
der Europaausschuss, der Verteidigungsausschuss, der
Auswärtige Ausschuss – und auch der Petitionsausschuss
hat seit 1975 Verfassungsrang, nachdem das Grundgesetz zuvor
lediglich das Grundrecht auf Einreichen von Petitionen „an
die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung“
erwähnt hatte.
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Obleute: Obleute sind
diejenigen Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen
einerseits die Hauptansprechpartner für die
Fraktionsführungen darstellen, andererseits aber auch den Kurs
der Fraktion in den jeweiligen Fachfragen mitbestimmen. Jede
Fraktion bestimmt also pro Ausschuss einen Obmann oder eine Obfrau.
Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen
„Obermännern“, die mit zusätzlichen
Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen
festgefahrene politische Prozesse in Obleutebesprechungen wieder
voran.
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Nachrücker: Der
Bundestag wird zwar für vier Jahre gewählt. Das
heißt jedoch nicht, dass im Verlauf dieser vier Jahre
ausscheidende Abgeordnete nicht ersetzt werden. Wenn ein
Parlamentarier während der Wahlperiode stirbt oder aber das
Mandat niederlegt, um sich zum Beispiel einer anderen Aufgabe zu
widmen, rückt automatisch derjenige nach, der auf der
jeweiligen Landesliste als nächster platziert war – es
sei denn, der Ausscheidende kommt aus einer Partei aus einem
Bundesland mit so genannten
„Überhangmandaten“.
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Ausschussbesetzung: Je nach
Arbeitsanfall sind die Fachausschüsse unterschiedlich stark
besetzt – jedoch entspricht ihre Zusammensetzung immer den
Stärkeverhältnissen im gesamten Bundestag. Der Ausschuss
ist also eine verkleinerte Kopie der Mehrheiten im Plenum. Das
Verhältnis wird nach einem mathematischen Verfahren zu Beginn
jeder Wahlperiode ermittelt. Der Petitionsausschuss besteht aus 25
Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern, davon
entfallen je elf auf die SPD, zehn auf CDU/CSU, zwei auf
Bündnis 90/Die Grünen und zwei auf die FDP.
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Statistik: Wie dem
jüngsten Bericht des Petitionsausschusses vom Mai 2004 zu
entnehmen ist, gingen im Jahr 2003 rund zwölf Prozent mehr
Petitionen ein als im Vorjahr: 15.534 gegenüber 13.932 –
also rund 60 täglich. 15 Prozent der Eingaben bezogen sich auf
das Finanzministerium, zwölf Prozent auf das Wirtschafts- und
Arbeitsministerium. Bitten zur Gesetzgebung machten etwas mehr als
ein Drittel der neuen Eingaben aus, Beschwerden etwa zwei Drittel.
Bezogen auf je eine Million Einwohner kamen die meisten Eingaben
aus Brandenburg (659), die wenigsten aus Baden-Württemberg
(101).
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Ausschussvorsitz: Wer
jeweils Vorsitzender eines Bundestagsausschusses wird, das regeln
die Fraktionen selbst – nachdem sie die Spitzenposten zuvor
in einem „Zugriffsverfahren“ unter sich verteilt haben.
Entsprechend ihrer Stärke dürfen die
Fraktionsgeschäftsführer abwechselnd und entsprechend
häufig jeweils einen Ausschuss nennen, dessen Vorsitz sie mit
einem Mann oder einer Frau aus ihrer Mitte besetzen wollen. Der
Vorsitzende beruft die Sitzungen ein, stellt im Einvernehmen mit
den Obleuten die Tagesordnung auf, leitet die Sitzungen und
informiert die Petenten über das Ergebnis.
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Gesetzgebung: In
Deutschland wird nichts Gesetz, das die Mehrheit des Bundestages
nicht zuvor in drei Lesungen beraten und beschlossen hat. Die
zugrunde liegenden Gesetzentwürfe können von einzelnen
Fraktionen, aus der Mitte des Hauses, von der Bundesregierung oder
vom Bundesrat eingebracht werden. Dadurch existieren auch
verschiedene Möglichkeiten, berechtigte Anliegen aus
Petitionen in das Verfahren einzuspeisen. Damit die Kollegen
informiert sind, überweist der Petitionsausschuss in solchen
Fällen das jeweilige „Material“ auch an alle
Fraktionen.
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