G 10-Kommission
Artikel 10 des Grundgesetzes
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Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes (GG).
Die Kontrolle der G10-Kommission erstreckt sich dabei nicht nur auf die Überprüfung der ministeriellen Anordnung der Überwachungsmaßnahmen, sondern auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der mit den Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten durch die Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene.
Sie nimmt darüber hinaus Beschwerden von
Bürgerinnen und Bürgern entgegen und prüft, ob eine
unzulässige Beschränkung der Grundrechte des Einzelnen
aus Art. 10 GG erfolgt.
Mitgliederliste der G 10-Kommission
Anzahl Mitglieder: |
4 |
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Mitglieder |
Stellvertreter |
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Dr. Hans de With |
Volker Neumann |
Erwin Marschewski |
Rudolf Kraus |
Rainer Funke |
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Dr. Bertold Huber |
Die Mitglieder der G 10-Kommission müssen nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages sein.