Parlamentarisches Kontrollgremium
- eingesetzt am 14. Dezember 2005 -
Im Jahre 1978 wurde das Parlamentarische Kontrollgremium - damals noch als Parlamentarische Kontrollkommission - erstmals gesetzlich verankert, dann im Jahre 1999 mit dem Kontrollgremiumgesetz (PKGrG) grundlegend novelliert und mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet. Dadurch wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium abgelöst, das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer ins Leben gerufen worden war und lediglich auf einer informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und den Bundestagsfraktionen beruhte.
Der Bundesregierung obliegt nach dem Gesetz die Pflicht zur umfassenden Unterrichtung des Gremiums über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung.