Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Für eine Überprüfung der
steuerlichen Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen bei
gemeinnützigen Vereinen hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag
einvernehmlich, die zugrunde liegende Eingabe dem
Bundesfinanzministerium (BMF) "als Material" zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
In der Petition wird auf ein Schreiben des BMF an die obersten
Finanzbehörden der Länder Bezug genommen. Danach
dürfen bei kulturellen Betätigungen lediglich Spenden an
Vereine, nicht aber Mitgliedsbeiträge steuerlich abgezogen
werden. Kulturelle Betätigung dienen laut BMF-Definition in
erster Linie der Freizeitgestaltung der Mitglieder und machen
diesen auch geltwerte Vorteile zum Beispiel durch kostenlose
Eintrittskarten zugänglich. Die Petenten kritisieren, dass
diese Regelung kontraproduktiv für das bürgerliche
Engagement vor allem im Kulturbereich sei. Bei der vom Ausschuss
eingeleiteten parlamentarischen Prüfung stellte das BMF klar,
dass Fördervereine ihren Mitgliedern oft verbilligte
Eintrittskarten oder andere Vorteile verschaffen würden. Es
zieht daraus den Schluss, dass die Mitgliedsbeiträge der
eigenen Freizeitgestaltung dienen würden und deshalb insgesamt
steuerlich nicht abziehbar seien. Hingegen sei die Gewährung
reiner Annehmlichkeiten (etwa eine jährliche
Dankeschönveranstaltung nur für Mitglieder)
unschädlich für die Abzugsmöglichkeit der
Beiträge. Lediglich finanzielle Vorteile wie etwa
ermäßigte oder freie Eintrittskarten führten zur
Nichtabziehbarkeit der Mitgliedsbeiträge. Die Mitglieder des
Petitionsausschusses zeigten jedoch Verständnis für den
Inhalt der Eingabe. Deshalb soll diese in die weiteren
Überlegungen zur Verbesserung der rechtlichen
Rahmenbedingungen für das bürgerliche Engagement
einbezogen werden. In dem konkreten Einzelfall wurde das
Petitionsverfahren abgeschlossen.