hib-Meldung
315/2006
Datum: 25.10.2006
heute im Bundestag - 25.10.2006
Recht der Tele- und Mediendienste in einem Gesetz bündeln
16/3078) vorgelegt. Betroffen seien das
Teledienstegesetz, das Teledatenschutzgesetz und der
Mediendienste-Staatsvertrag. Die genannten Gesetze blieben
abgesehen von redaktionellen Änderungen weitestgehend
unverändert, schreibt die Regierung. Darüber hinaus
sollen Datenschutzvorschriften für Tele- und Mediendienste in
das neue Gesetz aufgenommen werden. Der Schwerpunkt liegt den
Angaben zufolge bei der Neuregelung des Anwendungsbereichs des
Gesetzes, vor allem in der Abgrenzung zu den Bereichen Rundfunk und
Telekommunikation. Neu eingeführt werden solle darüber
hinaus ein Bußgeld, wenn bestimmte Informationspflichten bei
der E-Mail-Werbung verletzt werden. Ziel sei es, das Versenden so
genannter Spam-Mails zu bekämpfen. Ebenso ist geplant, das
Telemediendatenschutzgesetz besser gegenüber dem
Telekommunikationsdatenschutzgesetz abzugrenzen. Damit komme man
einer wichtigen Forderung der Anbieter auf diesem Gebiet, die
derzeit beiden Regelwerken unterliegen, entgegen. Keine
Telemediendienste sind dem Entwurf zufolge der herkömmliche
Rundfunk, das Live-Streaming, also das zusätzliche und
zeitgleiche Übertragen herkömmlicher Rundfunkprogramme
über das Internet, sowie das Webcasting, die
ausschließliche Übertragung herkömmlicher
Rundfunkprogramme über das Internet. Auch die bloße
Internet-Telefonie falle nicht unter die Telemediendienste. Dazu
zählten jedoch alle Informations- und Kommunikationsdienste,
die nicht ausschließlich Telekommunikationsdienste oder
Rundfunk sind, beispielsweise Online-Angebote von Waren oder
Dienstleistungen mit sofortiger Bestellmöglichkeit,
Video-Abruf, wenn es sich nicht um einen Fernsehdienst handelt,
Online-Dienste wie Internet-Suchmaschinen sowie die kommerzielle
Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungen
mit Hilfe von elektronischer Post. Der Bundesrat hat in seiner
Stellungnahme darauf verwiesen, dass die Anbieter von
Online-Dienstleistungen den Verbrauchern derzeit häufig nur
Zugang zu diesen Diensten gewährten, wenn diese einer weit
reichenden Verwendung ihrer Daten zustimmten. Damit sei in der
Regel die Zustimmung zum Erhalt unterschiedlichster Werbe-E-Mails
verbunden. Die Länderkammer schlägt vor, eine solche
Koppelung von Online-Diensten mit der Zustimmung zur
Datenverwendung zu verbieten. Die Bundesregierung solle
prüfen, ob ein solches Verbot in das Gesetz aufgenommen werden
kann. Es sei nicht ersichtlich, so der Bundesrat, weshalb ein
Verbraucher dem Anbieter von Online-Diensten persönliche
Informationen zur umfangreichen Verwendung zugestehe sollte, um
diese Dienste in Anspruch nehmen zu können.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die bisher im
Bundesrecht und Landesrecht geregelten wirtschaftsbezogenen
Vorschriften für Tele- und Mediendienste in einem
"Telemediengesetz des Bundes" zusammenführen. Dazu hat sie
einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften
über bestimmte elektronische Informations- und
Kommunikationsdienste (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_315/04