hib-Meldung
317/2006
Datum: 25.10.2006
heute im Bundestag - 25.10.2006
EU-Dokumente werden nicht immer vollständig ins Deutsche übersetzt
16/2910) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2693). In diesen Fällen werde eine
Übersetzung nachträglich eingefordert. Darüber
hinaus setzt sich die Regierung zum Teil auch im Vorfeld des
Erscheinens von Dokumenten für eine Übersetzung ein,
heißt es weiter. So seien beispielsweise die
Fortschrittsberichte zum EU-Beitritt Rumäniens und Bulgarien
seitens der EU-Kommission auch in deutscher Fassung vorgelegt
worden, "nachdem der Bundestag und die Bundesregierung in dieser
Angelegenheit interveniert hätten". Des Weiteren lehnt die
Bundesregierung Englisch als alleinige Arbeitssprache in den
EU-Institutionen ab. Dies sei "mit der kulturellen Vielfalt Europas
und den Geboten der Transparenz und der demokratischen Kontrolle
durch Parlament und Zivilgesellschaft nicht vereinbar", heißt
es dazu in der Antwort.
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat bestätigt, dass in
Einzelfällen EU-Dokumente nicht vollständig ins Deutsche
übersetzt worden sind. Dabei handele es sich in der Regel um
Dokumentenanhänge, schreibt die Bundesregierung in ihrer
Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_317/05