hib-Meldung
364/2006
Datum: 29.11.2006
heute im Bundestag - 29.11.2006
Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Experten begrüßen Entwurf mehrheitlich
16/3438) ab, nach dem die
Drittmittelfinanzierung von Forschungsprojekten als "sachlich
rechtfertigender Befristungsgrund" gelten soll. Eine Befristung von
Arbeitsverträgen soll dann möglich sein, wenn die
Beschäftigung überwiegend aus Drittmitteln finanziert
wird, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und
Zeitdauer bewilligt wurde und die Mitarbeiter "überwiegend der
Zweckbestimmung dieser Mittel entsprechend" beschäftigt
werden. Der Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz Klaus
Dicke begrüßte den Entwurf und bat darum, die
Vorschläge "schnellstmöglich" zu verabschieden. Bislang
gebe es noch keine genügende Rechtssicherheit beim Abschluss
befristeter Arbeitsverträge für Beschäftigungen auf
Drittmittelbasis - das Hochschulrahmengesetz regele bislang nur die
Qualifizierungsphase. Der vorgelegte Gesetzentwurf schließe
diese Lücke. Ohne deren Schließung müssten nach
Ablauf einer Übergangsfrist ab Februar 2008 viele hoch
qualifizierte Wissenschaftler ihre Hochschulkarriere "vorzeitig
beenden", denn drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte
hätten in der Wissenschaft eine "herausragende Bedeutung". In
seiner Stellungnahme verwies Dicke darauf, dass die Gesetzesvorlage
die mehrfache Beschäftigung in Drittmittelprojekten
ermögliche: Damit sei "im Prinzip" die von der
Hochschulrektorenkonferenz geforderte "lebenslange
Wissenschaftskarriere mit Drittmitteln" möglich. Auch Michael
Hartmer, Vertreter des Deutschen Hochschulverbands, betonte, aus
Sicht der Betroffenen sei der vorgelegte Gesetzentwurf
"uneingeschränkt und nachhaltig zu begrüßen". Die
Möglichkeit, auch jenseits der
Zwölfjahres-Höchstbefristungsdauer eine weitere
befristete Anstellung zu ermöglichen, entspreche einer
"langjährigen Forderung" des Deutschen Hochschulverbandes.
Wedig von Heyen vom Wissenschaftsrat begrüßte ebenfalls,
dass für Wissenschaftler auch nach ihrer Qualifizierungsphase
eine "vernünftige Perspektive" geschaffen worden sei. Als man
2002 die Befristungsregelung getroffen habe, habe man nicht
bedacht, was nach diesen zwölf Jahren passieren solle. Von den
etwa 115.000 deutschen wissenschaftlichen Mitarbeitern seien rund
32.000 zwischen 35 und 49 Jahren alt, die nach der Promotion eine
Perspektive benötigten. Der Gesetzentwurf sei zwar "nicht die
Lösung aller Probleme" und mache die wissenschaftliche
Karriere auch nicht "aus sich heraus besonders attraktiv", er
verhindere aber "dass sie definitiv unattraktiv wird". Auch die
geplante Einbeziehung des nichtwissenschaftlichen Personals in die
angestrebte Regelung sei zu begrüßen, denn ein solches
Vorgehen orientiere sich an den "dringenden Bedürfnissen des
Forschungsprozesses an Hochschulen", der größtenteils im
Team erfolge. Von Heyen wies nachdrücklich darauf hin, dass
keine "noch so gute gesetzliche Regelung des Arbeitsrechts" eine
systematische und verlässliche Personalplanung ersetzen
könne. Auf Kritik stieß der Gesetzentwurf bei Claudia
Kleinwächter, der Vertreterin der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft. Obwohl der Entwurf Positives enthalte, bleibe die
Regierung damit "hinter ihren Möglichkeiten zurück". Eine
längere Verweildauer der Wissenschaftler an den Hochschulen
werde "im Einzelfall keineswegs erreicht": Der Entwurf schaffe
Rechtssicherheit nur für die Einrichtungen, das
Beschäftigungsrisiko werde "einseitig" den Beschäftigten
auferlegt, weil es mit dem Ende der Drittmittelfinanzierung
möglich sei, ganze Teams schnell und unbürokratisch
abzuwickeln. Der Entwurf sei "kein geeignetes Instrument", um die
Beschäftigungsbedingungen im Wissenschaftsbereich attraktiver
zu machen - die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft könne
ihm daher nicht zustimmen. Der Vertreter der
Fraunhofer-Gesellschaft, Michael Scheifele, begrüßte den
Entwurf zwar grundsätzlich, empfahl aber, Einrichtungen wie
die Fraunhofer-Gesellschaft, die aufgrund des hohen Aufkommens von
Drittmitteln nicht zwischen Grund- und Drittmittelpersonal
unterschieden, von der Regelung auszunehmen.
Berlin: (hib/SUK) Die Pläne der Bundesregierung, bei
befristeten Arbeitsverträgen an Hochschulen und
außeruniversitären Forschungseinrichtungen künftig
für mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu sorgen, fanden am
Mittwochvormittag bei einer öffentlichen Anhörung des
Bildungsausschusses mehrheitlich die Zustimmung der Experten. Sie
gaben ihre Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung
(
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_364/05